Farben machen Leute

Türen, Fenster und Rahmen erstrahlen im neuen Glanz – dank spezieller Lackiertechniken!

Ganzheitlich renovieren bringt mehr Freude am Eigenheim!

Lack ab -  das geht schneller als man denkt!

Umzug, Möbel rücken, Kinder und Katzen – gerade Tür- und Fensterrahmen sind im Lack schnell beschädigt. Dann wirkt auch die neu verputze Wand in der Marmortechnik nicht mehr. Jetzt hilft nur eines – neu lackieren. Der Aufwand ist für den Heimwerker riesig. Außerdem sollen die zu lackierenden Objekte stoß- und kratzfest sein. Die Farbe darf nicht in hässlichen Nasen nach unten laufen. Und sie müssen nach dem Lackierarbeiten gut zu reinigen sein. Schokoladenfinger und Kindermalfarbe am Türrahmen sind schnell passiert, wenn kleine Kinder im Haus toben und spielen.

Wir lackieren für Sie:

  • Türen u. Türrahmen im Innen- u. Außenbereich
  • Treppengeländer
  • Heizkörper
  • Holzfenster u. Fensterläden
  • Anstriche für Stahlkonstruktionen

Schon gewusst?

Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten in selbst genutztem Wohneigentum gehörten bislang zu den Kosten der privaten Lebensführung und waren daher steuerlich nicht abzugsfähig. Jetzt aber können Sie nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. August 2003 ( AZ. IV A 5 - S2296 b - 13/03) für so genannte “haushaltsnahe Dienstleistungen” eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.

Um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen, muss es sich bei den durchgeführten Arbeiten um Erhaltungsaufwand handeln. Herstellungsaufwand ist nicht steuerbegünstigt!

Lackierarbeiten kosten Zeit und Nerven - der Fachmann hilft

Folgende Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten können Sie absetzen:

  • Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Fenster und Türen, sowie Vorarbeiten wie das Spachteln von Löchern und Rissen.
  • Erneuerung des Teppichbodens
  • Neu tapezieren
  • Einen Raum neu fliesen oder das Badezimmer renovieren

 

Darauf sollten Sie achten: Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn Sie die Arbeiten von einer Firma ausführen lassen, sie sich für die durchgeführten Arbeiten eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann die Rechnung und den Überweisungsbeleg beifügen.

Wir geben Ihnen einen Tipp: Gestalten Sie Ihre Freizeit mit schöneren Dingen als Lackierarbeiten. Dafür sind wir als Profis für sie da.  Egal  welche Lackiertechnik Sie wünschen: Ob Spritz-, Spezial- oder Effektlackierungen. Auch Brandschutzbeschichtungen sind kein Problem. So erstrahlt ihr Heim im neuen Glanz.

 

Ihr Zuhause braucht einen neuen Glanz und einen schicken Rahmen. Wir sind für Sie da!
0174 - 3832580