Umzug, Möbel rücken, Kinder und Katzen – gerade Tür- und Fensterrahmen sind im Lack schnell beschädigt. Dann wirkt auch die neu verputze Wand in der Marmortechnik nicht mehr. Jetzt hilft nur eines – neu lackieren. Der Aufwand ist für den Heimwerker riesig. Außerdem sollen die zu lackierenden Objekte stoß- und kratzfest sein. Die Farbe darf nicht in hässlichen Nasen nach unten laufen. Und sie müssen nach dem Lackierarbeiten gut zu reinigen sein. Schokoladenfinger und Kindermalfarbe am Türrahmen sind schnell passiert, wenn kleine Kinder im Haus toben und spielen.
Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten in selbst genutztem Wohneigentum gehörten bislang zu den Kosten der privaten Lebensführung und waren daher steuerlich nicht abzugsfähig. Jetzt aber können Sie nach dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. August 2003 ( AZ. IV A 5 - S2296 b - 13/03) für so genannte “haushaltsnahe Dienstleistungen” eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen.
Um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen, muss es sich bei den durchgeführten Arbeiten um Erhaltungsaufwand handeln. Herstellungsaufwand ist nicht steuerbegünstigt!